Stromkostenersatz für Elektrofahrzeuge - Steuernews für Mandanten
Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung seit 2017 monatliche Pauschalen zu (BMF-Schreiben vom 29.9.2020 BStBl 2020 I S. 972).
Der Bundesfinanzhof veröffentlichte vor Kurzem seinen Jahresbericht 2012. In Teil E weist das Gericht auf folgende Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Einige davon sind:
Zum Thema Arbeitsecke sind derzeit zwei Verfahren anhängig (III R 62/11 und X R 32/11). Darin geht es um die Frage, ob Aufwendungen für Räume, die betrieblich und privat genutzt werden, anteilig als Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden können.
Die Abfärbewirkung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) führt dazu, dass auch andere Einkünfte des Steuerpflichtigen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst werden müssen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen die Nebeneinkünfte hierfür 1,25 % der Gesamteinkünfte nicht übersteigen (H 15.8 (5) der Einkommensteuer-Hinweise). In den Verfahren VIII R 16/11, VIII R 41/11 und VIII R 6/12 wird der VIII. Senat zu entscheiden haben, wann die Umqualifizierung selbstständiger Einkünfte einer Personengesellschaft aufgrund „geringer“ gewerblicher Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb unverhältnismäßig ist und ob es dafür auf eine absolute Höhe der schädlichen Einkünfte ankommt.
In insgesamt 3 Verfahren geht es um das Thema Firmenwagen. In dem Verfahren VI R 33/11 wird der VI. Senat prüfen, ob Familienheimfahrten, die mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen durchgeführt werden, steuerlich absetzbar sind. In den Verfahren VI R 26/10 und VI R 31/10 wird der BFH entscheiden, ob die 1 %-Regelung auch anzuwenden ist, wenn der Firmenwagen nachweislich nicht privat genutzt wird.
Weitere anhängige Verfahren können auf den Internetseiten des BFH unter der Rubrik anhängige Verfahren/Entscheidungsvorschau eingesehen werden.
Stand: 11. März 2013
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